Allgemeine Mietbedingungen Ersatzwagen
SBS40 GmbH – cartipp.ch
Die nachfolgenden Mietbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Ersatzwagen-Mietvertrags. Mit der Unterzeichnung des Vertrags bestätigt der Mieter, die Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
1. Zustand des Fahrzeugs bei Übernahme
Der Mieter übernimmt das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand. Etwaige leichte Schäden an der Karosserie müssen bei Übernahme gemeinsam protokolliert werden. Bei Rückgabe haftet der Mieter für notwendige Reinigungen, sofern diese über die übliche Innen-/Außenreinigung hinausgehen.
2. Wartung
Das Fahrzeug wird technisch einwandfrei übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietdauer die Betriebsflüssigkeiten (Öl, Kühlwasser, Scheibenwaschwasser) und den Reifendruck regelmäßig zu kontrollieren. Schäden, die aus Unterlassung dieser Pflichten entstehen, gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters.
3. Mietpreis & Zahlung
Der gesamte Mietpreis ist bei Fahrzeugübernahme fällig. Zusätzliche Kosten (Verlängerung, Schäden, Reinigung, Tankrückgabe etc.) sind bei Rückgabe sofort zu begleichen.
4. Änderungen der Mietdauer & Rückgabe
Jede Verlängerung der Mietdauer ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrzeug ist am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit im gleichen Zustand zurückzugeben, wie es übernommen wurde.
5. Kaution
Bei Übernahme ist eine Kaution in der festgelegten Höhe zu hinterlegen. Offene Beträge (Kraftstoff, Reinigung, Schäden etc.) werden bei Rückgabe von der Kaution abgezogen. Der Restbetrag wird zurückerstattet.
6. Nutzung & zugelassene Fahrer
Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter und den dem Vermieter namentlich gemeldeten Fahrern gelenkt werden. Alle Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerausweises sein. Weitervermietung, motorsportliche Nutzung, Fahrschulungen oder Testfahrten sind untersagt.
7. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten entstehen (inkl. Selbstbehalt und Bonusverlust). Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt CHF 1'200.– (je nach konkreter Police). Bei grober Fahrlässigkeit (Alkohol, Drogen etc.) entfällt der Versicherungsschutz.
8. Unfall / Diebstahl
Bei jedem Schaden oder Unfall ist sofort die Polizei beizuziehen und ein Polizeibericht zu erstellen. Der Vermieter muss innerhalb von 24 Stunden informiert werden. Bei Diebstahl sind Schlüssel, Papiere und Polizeibericht innerhalb von 24 Stunden abzugeben.
9. Reparaturen
Alle Reparaturen sind – sofern möglich – in der Werkstatt des Vermieters durchzuführen. Andernfalls ist die ausführende Werkstatt vom Vermieter vorab zu genehmigen (idealerweise Vertragspartner/Marke).
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die während der Mietdauer entstehen, sowie nicht für mittelbare Schäden (Verzögerung, Nutzungsausfall etc.).
11. Gerichtsstand & anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Pfäffikon SZ. Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht.
